AGB
Geltungsbereich
Anbieterin: Lukevent AG, Rothusstrasse 21, CH-6331 Hünenberg, Schweiz. Anbieterin der unter gastropilot.ai angebotenen Leistungen ist die Lukevent AG. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vorvertragliche Kontakte und Leistungen von gastropilot.ai gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Abweichende individuelle Vereinbarungen, insbesondere Designpartner-, Pilot- oder Lizenzverträge, haben Vorrang.
Früher Zugang
Eine Anfrage für frühen Zugang oder eine Designpartnerschaft ist eine unverbindliche Interessensbekundung und begründet weder einen Anspruch auf Zugang noch einen entgeltlichen Vertrag. Auswahl, Zeitpunkt, Umfang und technische Voraussetzungen werden vor einer Aufnahme direkt mitgeteilt.
Designpartner und Pilotbetrieb
Ein Designpartner- oder Pilotverhältnis entsteht erst durch eine gesonderte Vereinbarung. Darin werden Leistungsumfang, Laufzeit, Mitwirkungspflichten, Datenzugänge, Vergütung beziehungsweise Kostenfreiheit und Beendigung festgelegt. Vorläufige Produktstände können sich verändern und dürfen nicht als alleinige Grundlage für sicherheits-, personal- oder finanzkritische Entscheidungen verwendet werden.
Mitwirkung und Zugang
Unternehmenskunden stellen vereinbarte Informationen rechtmäßig bereit, benennen verantwortliche Ansprechpersonen und schützen Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung. Empfehlungen von gastropilot.ai ersetzen nicht die betriebliche Prüfung und Entscheidung durch verantwortliche Personen.
Nutzungsrechte
Marke, Gestaltung, Software, Modelle, Dokumentation und sonstige Inhalte von gastropilot.ai bleiben geschützt. Soweit Zugang gewährt wird, erhält der Kunde nur das vertraglich bestimmte, nicht übertragbare Nutzungsrecht. Feedback darf zur Verbesserung von Produkt und Betriebssystematik verwendet werden; vertrauliche Betriebsdaten werden dadurch nicht öffentlich.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Vertrauliche Informationen werden nur für die Zusammenarbeit verwendet und angemessen geschützt. Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen verarbeitet.
Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung - außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingender gesetzlicher Haftung - auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Begrenzung kann nur in einer individuellen Vereinbarung erfolgen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Soweit rechtlich zulässig und beide Parteien Kaufleute sind, ist München Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand
13. September 2026